Das Natürlichkeitsgebot
Hopfen, Malz und frische Ideen
Natürlichkeitsgebot? Wir haben doch schon ein Reinheitsgebot. Ja, das stimmt. Aber uns geht das Reinheitsgebot in manchen Teilen nicht weit genug, während es uns in anderen Teilen in unserer Kreativität einschränkt. Das, was wir alle als „Reinheitsgebot“ kennen, ist im Grunde das Vorläufige Biergesetz (VorlBierG) von 1993. Dieses „VorlBierG“ erlaubt allerdings wesentlich mehr als nur Wasser, Malz, Hopfen und Hefe: Zuckerzusätze, Kohlensäure, Konzentrate, Eiweißstabilisatoren, Wärmebehandlung und chemische Filterstoffe. Das alles vereinfacht die Produktion und macht Bier deutlich länger haltbar, beeinträchtigt aber letzten Endes den Geschmack des Bieres.
Damit dir das mit Kreativbieren nicht passiert, haben wir einen strengen Qualitätsstandard entwickelt: das Natürlichkeitsgebot. Unser Natürlichkeitsgebot garantiert dir, dass bei allem, was wir machen, die Qualität und der Geschmack im Vordergrund stehen.
Zutaten und Rohstoffe
Gutes Bier macht Arbeit – und das ist auch richtig so. Wir von den Deutschen Kreativbrauern verzichten deshalb nicht nur auf vorproduzierte Extrakte, Farbstoffe oder Aromen, wir setzen stattdessen auf qualitativ hochwertige, echte Rohstoffe. Damit ein Bier das offizielle Qualitätssiegel „Gebraut nach dem Natürlichkeitsgebot“ tragen darf, muss es außerdem folgenden Kriterien entsprechen:
Brauwasser – Wusstest du, dass das Brauwasser sehr viel Einfluss auf den Geschmack und die Farbe eines Bieres hat? Deshalb wird das Wasser in industriellen Brauereien oft chemisch neu zusammengesetzt. Unser Brauwasser wird nicht aufwändig aufbereitet und muss der regionalen Trinkwasserverordnung entsprechen.
Malz – Malz gibt dem Bier seinen Körper und seine Farbe. Aber Spezialmalze wie Röstmalz für dunkle Biere sind teuer. Deshalb gibt es auf dem Markt zum Beispiel flüssigen Röstmalzextrakt, der oft zur Färbung von Bieren eingesetzt wird. Für uns sind solche Malzextrakte tabu. Wir versprechen dir, dass bei unseren Bieren nur mit echtem Malz gebraut wird.
Hopfen – Wie beim Malz dürfen Brauereien auch Hopfen als flüssigen Extrakt benutzen. Solche Hopfenextrakte sind bei uns unter keinen Umständen erlaubt. Hopfen darf lediglich in Naturform als Dolden oder in Form von Pellets P90 oder P45 verwendet werden.
Hefe – Der Brauer macht die Würze, die Hefe macht das Bier, sagt man. Unsere Mitglieder dürfen für Biere nach dem Natürlichkeitsgebot sowohl flüssige Hefen als auch Trockenhefen verwenden.
Sonstige Zutaten und Rohstoffe – Wenn bei uns ein Bier nach Himbeere schmeckt, dann kannst du dir sicher sein, dass auch Himbeeren drin sind. Denn unsere Biere nach dem Natürlichkeitsgebot dürfen mit allen natürlichen Rohstoffen, die in ihrer Beschaffenheit für den menschlichen Verzehr geeignet sind, gebraut werden. Es versteht sich, dass die Rohstoffe nicht genverändert sein dürfen. Farbstoffe, Konzentrate, Aromen sowie künstliche Zusatzstoffe, wie sie in der Lebensmittelbranche häufig verwendet werden, sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Brautechnische und handwerkliche Verfahren
In der Industrieproduktion wird Bier heute mit High-Tech-Verfahren auf Stromlinienform gebraut. Haltbarkeit und Handling sind oft wichtiger als Charakter und Geschmack. Diese Entwicklung lehnen wir ab. Wir verwenden stattdessen handwerkliche Methoden – und setzen auf Sorgfalt von Anfang an.
Brauvorgang – Stell dir vor, du möchtest bei jedem Sud noch mehr Bier produzieren, als deine Brauerei eigentlich kann. Das nennt man High-Gravity-Verfahren. Dabei wird Bier mit mehr Stammwürze eingebraut und das fertige Bier später mit Wasser wieder verdünnt. Wirtschaftlich ist das eine gute Sache, aber es stresst die Hefe und führt zu einem veränderten Biergeschmack. Deshalb ist das High Gravity Verfahren für Biere nach dem Natürlichkeitsgebot verboten. Die traditionelle Verdünnung der Würze am Anfang des Brauvorganges, um die gewünschte Stammwürze zu erreichen, ist jedoch möglich.
Färbung – Jedes dunkle Bier sollte auch mit dunklem Malz gebraut worden sein. Eine nachträgliche Färbung durch Farbebier oder ähnliche künstlich hergestellte Produkte, die eine kräftigere, dunklere Biersorte vorspiegeln, sind nach dem Natürlichkeitsgebot verboten.
Lagerung und Haltbarkeit – Hast du dich schon einmal gewundert, warum manche Biere ein MHD von einem Jahr haben, obwohl es sich dabei nicht um besondere Starkbiere handelt? Das liegt daran, dass man in Deutschland Biere mit Eiweiß-Stabilisatoren, der Verwendung des Kunststoffes PVPP im Brauprozess oder durch die Kurzzeiterhitzung oder das Pasteur-Verfahren nahezu endlos haltbar machen kann. Mit einem natürlichen Produkt hat das wenig zu tun, weshalb wir alle Maßnahmen zur künstlichen Haltbarkeitsverlängerung für Biere nach dem Natürlichkeitsgebot strikt ablehnen.
Filtration – Natürliches Bier ist unfiltriert, schließlich machen all die Schwebstoffe aus Eiweiß oder Hefe einen Teil des Charakters und des Geschmacks aus. Eine Filtration des hergestellten Produktes ist nach dem Natürlichkeitsgebot deshalb nicht erlaubt.
Über Ausnahmegenehmigungen wird vom Vorstand und/oder in einer Hauptversammlung entschieden und anschließend transparent kommuniziert.
Das Siegel
Natürlichkeit erkennen
Vielfalt ist gut, Orientierung aber auch. Dafür haben wir den gehopften Adler als Gütesiegel entwickelt. Zusammen mit der Angabe „Gebraut nach dem Natürlichkeitsgebot“ ist er unser Versprechen, dass dieses Bier den Qualitätsrichtlinien des Natürlichkeitsgebots entspricht.
Übrigens muss man kein Mitglied sein, um dieses Siegel nutzen zu können. Wenn dein Bier unseren strengen Regeln entspricht, kannst du eine Lizenznutzung bei uns beantragen.
Die Definition
Was heißt denn hier natürlich?
Viele Produkte werben mit dem Begriff „natürlich“, aber wenn man genauer hinschaut, kommen Zweifel auf. Wenn wir von „natürliche Zutaten“ sprechen, dann meinen wir das auch so: Jede Zutat muss in ihrer Beschaffenheit – natürlich! – für den menschlichen Verzehr geeignet sein. Das beinhaltet Samen und Nüsse, Kräuter und Gewürze, Früchte und vieles mehr. Warum kein Bier mit Maronen und Koriander, frische Heidelbeeren und Meersalz, Salbei und Kirschen, Honig oder sogar mit Kürbis und Gurken?
Wichtig ist aber, dass alle Zutaten maximal einer einfachen physikalischen Behandlung (trocknen, rösten, mahlen oder pürieren) unterzogen werden, zum Keimen gebracht oder wie im Falle von Kakao- oder Kaffeebohnen und Vanille bei der Herstellung fermentiert werden dürfen. Alles, was darüber hinausgeht, passt nicht mehr zu unserem Verständnis von Natürlichkeit. Konzentrate, Aromen oder Farbstoffe sind für uns daher streng tabu. Bei uns kannst du dir also sicher sein, dass das, was du schmeckst, auch tatsächlich im Bier enthalten ist.
Viele unserer kreativen Bier-Rezepturen sind übrigens nicht neu, sondern Hunderte von Jahren alt. Die obergärige Gose beispielsweise wurde schon im Mittelalter mit Kochsalz, Koriander und Milchsäure gebraut.
Anfrage
Ich möchte gerne das Siegel nutzen
Du möchtest das Siegel des Natürlichkeitsgebots nutzen?
Bitte kontaktiere uns per Mail über den folgenden Link info@deutschekreativbrauer.de